Neues Kinderförderungsgesetz unter massiver Kritik

Insgesamt 63 Städte und Gemeinden aus dem Bundesland Sachsen-Anhalt haben beim Landesverfassungsgericht eine gemeinsame Klage gegen das neue Kinderförderungsgesetz eingereicht.
Laut einer dpa-Meldung befürchten die Kläger eine Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Dem umstrittenen Gesetz nach wären demnächst die Landkreise für die Kinderbetreuung zuständig.
Bislang waren es die Städte und Gemeinden. Ein weiter Klagegrund seinen die neuen Finanzierungsregeln.

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